Kameraüberwachung in einer Gesundheitseinrichtung: Kann eine Gesundheitseinrichtung, beispielsweise ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim, Kameras installieren?
, Von admin, 2 min Lesezeit
, Von admin, 2 min Lesezeit
Kameraüberwachung in einer Gesundheitseinrichtung, wie einem Krankenhaus oder Pflegeheim, kann zum Schutz von Eigentum und Patienten, Besuchern und Personal beitragen. Aber der Eingriff in die Privatsphäre dieser Menschen ist groß. Deshalb dürfen Gesundheitseinrichtungen Kameras nur dann installieren, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass der Eingriff in die Privatsphäre so gering wie möglich ist. Eine Kamera in einem Behandlungsraum oder einer Toilette geht zu weit, weil sie Menschen nackt zeigen könnte.
Die Gesundheitseinrichtung muss ein berechtigtes Interesse an der Kameraüberwachung haben. Zum Beispiel Diebstahl verhindern oder Patienten, Besucher und Personal schützen.
Eine Kameraüberwachung in einer Gesundheitseinrichtung ist nur dann zulässig, wenn dies erforderlich ist. Dies bedeutet, dass die Gesundheitseinrichtung das Ziel nicht auf andere Weise erreichen kann. Gibt es keine andere Option, die weniger in die Privatsphäre eingreift? Dies muss zunächst von der Gesundheitseinrichtung geprüft werden.
Auch die Kameraüberwachung darf nicht allein stehen. Es muss Teil eines Gesamtmaßnahmenpakets sein.
Die Gesundheitseinrichtung muss zunächst einen Datenschutztest durchführen. Das bedeutet, dass die Gesundheitseinrichtung die Interessen der Patienten, Besucher und Mitarbeiter gegen ihre eigenen Interessen abwägt.
Verwendet die Gesundheitseinrichtung groß angelegte und/oder systematische Kameraüberwachung, um Diebstahl zu verhindern oder Patienten, Besucher und Personal zu schützen? Anschließend muss die Gesundheitseinrichtung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Gesundheitseinrichtung zu diesem Zweck strukturell oder über einen längeren Zeitraum eine Kameraüberwachung einsetzt.
Möchte die Gesundheitseinrichtung eine versteckte Kamera (verdeckte Kameraüberwachung) verwenden? Dann muss die Gesundheitseinrichtung hierfür immer eine DSFA durchführen. Auch wenn die heimliche Kameraüberwachung nebensächlich ist.
Die Gesundheitseinrichtung muss sicherstellen, dass Patienten, Besucher und Mitarbeiter wissen, dass es eine Kamera gibt und zu welchem Zweck sie dort ist. Zum Beispiel durch das Aufhängen von Schildern.
Darüber hinaus gewährt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den betroffenen Personen folgende Datenschutzrechte:
Die Gesundheitseinrichtung darf die Kamerabilder nicht länger als nötig aufbewahren. Als Richtwert gelten hierfür maximal 4 Wochen.
Aber wurde ein Vorfall registriert, beispielsweise ein Diebstahl? Die Gesundheitseinrichtung kann die betreffenden Bilder dann aufbewahren, bis dieser Vorfall bearbeitet wurde.