Bildmaterial: Fast jeder macht Fotos und Videos mit anderen Menschen darin, ist das erlaubt?
, Von admin, 1 min Lesezeit
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Fast jeder macht Fotos und Videos. Wenn sich andere Personen darauf befinden, kann dies Auswirkungen auf deren Privatsphäre haben. Vor allem, wenn die Bilder beispielsweise im Internet landen. Das Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos und Videos ist daher nicht gestattet. Sobald Personen erkennbar erscheinen, handelt es sich um personenbezogene Daten. Und dann gilt das Datenschutzgesetz. Es macht einen Unterschied, wer ein Foto oder Video aufnimmt und was er damit macht.
Macht jemand Fotos und Videos für sich selbst? Zum Beispiel als Besucher eines Festivals? Dann gilt das Datenschutzgesetz nicht. Es gibt eine Ausnahme für den persönlichen Gebrauch oder den Haushaltsgebrauch (auch „Haushaltsausnahme“ genannt). Voraussetzung hierfür ist, dass diese Person die Fotos und Videos privat hält oder sie allenfalls in einem sehr begrenzten Kreis teilt. Zum Beispiel in einer kleinen App-Gruppe.
Möchte diese Person die Fotos und Videos weitergeben? Zum Beispiel auf einer öffentlichen Facebook-Seite? Dann gilt die Ausnahme nicht. Es braucht immer eine Basis. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass die Erlaubnis der Personen auf den Fotos und Videos erforderlich ist.
Die Ausnahme gilt nicht für die geschäftliche Nutzung. Nimmt jemand im Namen einer Organisation oder eines Unternehmens Fotos und Videos auf und veröffentlicht sie? Oder (auch) für berufliche oder kommerzielle Zwecke? Dann gilt das Datenschutzgesetz.
Das bedeutet, dass für die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos und Videos eine Rechtsgrundlage erforderlich ist. Zum Beispiel die Erlaubnis der Personen auf den Fotos und Videos.
Suchen Sie weitere Informationen zur Veröffentlichung von Fotos und Videos im Internet? Und wie kann man Fotos und Videos aus dem Internet löschen lassen? Siehe auch die Datei „Personenbezogene Daten im Internet“.