Kameraüberwachung in der Schule: Darf eine Schule Kameras installieren?
, Von admin, 2 min Lesezeit
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In Schulen gibt es immer mehr Kameras. Beispielsweise um Vandalismus oder Diebstahl zu verhindern. Der Eingriff in die Privatsphäre von Schülern, Lehrern und Besuchern ist jedoch erheblich. Deshalb dürfen Schulen Kameras nur dann installieren, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass der Eingriff in die Privatsphäre so gering wie möglich ist. Eine Kamera in einer Toilette oder Umkleidekabine geht beispielsweise zu weit, weil sie Menschen nackt zeigen könnte.
Die Schule muss ein berechtigtes Interesse an der Kameraüberwachung haben. Zum Beispiel zur Diebstahlprävention oder zum Schutz von Schülern, Lehrern und Besuchern.
Kameraüberwachung muss notwendig sein. Dies bedeutet, dass die Schule das Ziel nicht auf andere Weise erreichen kann. Gibt es keine andere Option, die weniger in die Privatsphäre eingreift? Dies muss die Schule zunächst prüfen.
Auch die Kameraüberwachung darf nicht allein stehen. Es muss Teil eines Gesamtmaßnahmenpakets sein.
Die Schule muss zunächst einen Datenschutztest durchführen. Das bedeutet, dass die Schule die Interessen der Schüler, Lehrer und Besucher gegen ihre eigenen Interessen abwägt.
Die Schule muss die Pläne außerdem vorab mit dem Beteiligungsrat besprechen.
Verwendet die Schule groß angelegte und/oder systematische Kameraüberwachung, um Diebstahl zu verhindern oder Schüler, Lehrer und Besucher zu schützen? Anschließend muss die Schule eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Schule zu diesem Zweck strukturell oder über einen längeren Zeitraum eine Kameraüberwachung einsetzt.
Möchte die Schule eine versteckte Kamera (verdeckte Kameraüberwachung) einsetzen? Hierzu muss die Schule dann immer eine DSFA durchführen. Auch wenn die heimliche Kameraüberwachung nebensächlich ist.
Die Schule muss dafür sorgen, dass Schüler, Lehrer und Besucher wissen, dass es eine Kamera gibt und zu welchem Zweck sie dort ist. Zum Beispiel durch das Aufhängen von Schildern.
Darüber hinaus gewährt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den betroffenen Personen folgende Datenschutzrechte:
Die Schule darf die Kamerabilder nicht länger als nötig aufbewahren. Als Richtwert gelten hierfür maximal 4 Wochen.
Aber wurde ein Vorfall registriert, beispielsweise ein Diebstahl? Die Schule kann die betreffenden Bilder dann behalten, bis der Vorfall geklärt ist.